Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)

Die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Diese Leistungen können daher gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden.

 

Wenn wir die Erbringung einer IGeL-Leistung bei Ihnen planen, müssen wir Ihnen zuvor schriftlich die geplante Leistung und die anfallende Gebühren anzeigen und einen von Ihnen zu unterzeichnenden Behandlungsvertrag mit Ihnen abschliessen. Das zu entrichtende Honorar muss sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richten.

 

Zu den bei uns angebotenen IGel-Leistungen gehören u.a., die Hyaluronsäurebehandlung, die Infiltration mit Zusätzen bestimmter Wirkpräparate, die sog. Funktionsverbände sowie die Elektro-, Magnetfeld- und Stoßwellentherapie. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

 

Wenn Sie eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie uns gerne an. Bei Privatpatienten werden die o.g. Leistungen überwiegend vom Versicherer übernommen. Auch hier kann es unter Umständen ratsam sein, vorher eine Kostenbewilligung bei seiner privaten Krankenversicherung einzuholen.